Hinweis:
Leider bieten wir zur Zeit eine Versorgung von Privatkunden ausserhalb Fellbachs nicht an, da die dabei entstehenden Durchleitungskosten zu unrentablen Preisen für die Kunden führen würden.
Durch die Einführung des Gesetzes zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und des Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) werden gesetzliche Abgaben auf die Stromlieferanten abgewälzt.
Die gesetzlichen Mehrbelastungen müssen die Stadtwerke Fellbach GmbH jedoch seit 01.10.2000 an Ihre Kunden weiterberechnen.
Diese betragen beim Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) 0,336 ct/kWh netto (0,39 ct/kWh brutto) und beim Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) 0,57 ct/kWh netto (0,66 ct/kWh brutto) (Stand 01.01.2005).
Allgemeine Tarife der Stadtwerke Fellbach GmbH (SWF)
für die Versorgung mit elektrischer Energie aus dem Niederspannungsnetz der Stadtwerke Fellbach GmbH
gültig ab 01.01.2005
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Tarifübersicht

1.1 Tarifsystem ohne Leistungsmessung
1.2 Schwachlastregelung
1.3 Tarifsystem mit 1/4-Stunden-Leistungsmessung
1.4 Durchschnittspreisbegrenzung
1.5 Sonstige Preisbestandteile -
Bedarfsarten

2.1 Haushaltbedarf
2.2 Landwirtschaftlicher Bedarf
2.3 Gewerblicher, beruflicher und sonstiger Bedarf
2.4 Mehrere Bedarfsarten (gemischter Bedarf)
In der Best-Practice-Empfehlung vom 26.02.2003 ist geregelt:
"Der Netzbetreiber legt für diesen Kundenkreis entsprechend seinen individuellen Gegebenheiten im Netz ein Verfahren fest und wendet es diskriminierungsfrei auf alle Netzkunden an; inbesondere sollten Netzbetreiber, die mit dem Lastgangzählereinbau weiter fortgeschritten sind, auch eine geringere Anwendungsgrenze beibehalten können."
Da die SWF im gewerblichen Bereich Lastgangzähler bis zur Grenze von 30 kW / 30.000 kWh/a einbaut, werden auf der Basis der Best-Practice-Empfehlung diese Werte als Anwendungsgrenze der Standard-Lastprofile festgelegt.


