Kundeninformation:
Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Strom auch die Sicherheit eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs.
Die Stadtwerke geben bekannt, dass die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Strom im Rahmen der Grundversorgung den Preisen und Bedingungen den Allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Strom entsprechen. Die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) kommen weiterhin zur Anwendung.
Für Kunden der Grundversorgung ergeben sich dadurch keine Änderungen. Auch die Preise und Bedingungen der Allgemeinen Tarife für Strom, die künftig für die Grundversorgung gelten, bleiben unverändert.
Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG gelten die Preise und Bedingungen der Allgemeinen Tarife für Strom sowie die AVBEltV.
Falls Sie fragen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz oder zu Ihrer Energieversorgung haben, stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0 18 02 33 55 22 (6 ct/Anruf) gerne zur Verfügung.
Veröffentlichungen gem. EnWG:


