Kundeninformation zum neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Gas auch die Sicherheit eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs.
Die Stadtwerke geben bekannt, dass die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas im Rahmen der Grundversorgung den Preisen und Bedingungen den Allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Gas entsprechen. Die Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) kommen weiterhin zur Anwendung.
Für Kunden der Grundversorgung ergeben sich dadurch keine Änderungen. Auch die Preise und Bedingungen der Allgemeinen Tarife für Gas, die künftig für die Grundversorgung gelten, bleiben unverändert.
Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG gelten die Preise und Bedingungen der Allgemeinen Tarife für Gas sowie die AVBGasV.
Falls Sie fragen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz oder zu Ihrer Energieversorgung haben, stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0 18 02 33 55 22 (6 ct/Anruf) gerne zur Verfügung.
Aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21.6.1979 (BGBl. 1979 I, S. 676) stellen die Stadtwerke Fellbach Ihren Kunden Erdgas zu den obengenannten Bedingungen zur Verfügung.
| Vorteilsgrenzen Jahresverbrauch |
Meß- / Grundpreis in EUR / Monat |
Arbeitspreis in ct / kWh | ||||||
| von | bis | netto | brutto | netto | brutto | |||
|
Kleinbverbrauchstarif |
K | kWh m³ |
0 0 |
1.892 182 |
2,56 | 2,97 | 7,30 | 8,47 |
|
Grundpreistarif 1 |
G 1 | kWh m³ |
1.893 183 |
20.160 1.940 |
6,75 | 7,83 | 4,64 | 5,38 |
|
Grundpreistarif 2 |
G 2 | kWh m³ |
20.161 1.941 |
180.000 17.319 |
15,34 | 17,79 | 4,13 | 4,79 |
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Haushaltstarif |
H | für den zusätzl. Haushaltsverbrauch in Gebäuden mit Zentralheizung (bei getrennter Messung) | 2,66 | 3,09 | 4,74 | 5,50 | ||
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Großverbrauchstarif |
G 3 | Bei einem jährlichen Verbrauch von mehr als 180.000 kWh/Jahr | 23,01 | 26,69 | 4,08 | 4,73 | ||
| Bei einem jährlichen Verbrauch von mehr als 400.000 kWh/Jahr erfolgt Festlegung im Einzelfall. | ||||||||
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Die Bruttopreise einschl. der Umsatzsteuer, derzeit 16%, sind gerundet. | ||||||||
Allgemeines
Es stehen folgende Tarife zur Wahl:
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für alle Verwendungsbereiche |
der Kleinverbrauchertarif K |
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für den zusätzlichen Haushaltsverbrauch |
der Grundpreistarif H |
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bei einem jährlichen Verbrauch von mehr als 180.000 kWh |
der Großverbrauchstarif G3 |
Der Gaspreis besteht beim Grundpreistarif aus dem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Leistung, des Zählers und dem Arbeitspreis für die gemessene Gasenergie (Kilowattstunde=kWh), beim Kleinverbrauchstarif K aus dem Meßpreis und dem Arbeitspreis.
Der Verbrauch jeder Kundenanlage wird gesondert abgerechnet. Es können also nicht mehrere Kundenanlagen zu einer Tarifeinheit zusammengefaßt werden.
Wird der Verbrauch in einer Kundenanlage über mehrere SWF-Gaszähler erfaßt, wird der Grund- bzw. Meßpreis für jeden Zähler erhoben.
Der Kunde ist verpflichtet, den SWF Erweiterungen und Änderungen seiner Anlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinheiten mitzuteilen. Hierzu gehören auch Angaben über die Anschlußwerte der mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen.
Allgemeine Bestimmungen
Einzelheiten der Verbrauchsfestellung und der Rechnungserteilung sind in der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) und den Ergänzenden Bestimmungen der SWF hierzu geregelt.
Änderungen dieser Allgemeinene Tarife werden öffentnlich bekanntgegeben.
Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Grund- und Arbeitspreise, so werden Grundpreis und Gasverbrauch zeitanteilig abgerechnet.
Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes.
In den Arbeitspreisen sind folgende Konzessionsabgaben nach § 2 der Verordnung über Konzessionsabgabe für Gas vom 9.1.1992 an die Stadt Fellbach enthalten:
a) bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser 0,62 ct/ kWh
b) bei sonstigen Tarifleistungen (z.B. Heizgas) 0,27 ct / kWh
Messung des Erdgases
Die gelieferte Erdgasmenge wird in Kubikmeter (m3) gemessen und in Kilowattstunden (kWh) ungerechnet und in Rechnung gestellt.
Für diese Rechnung gilt folgende Beziehung:
- G= V(B) x Z x H (O,N)
- G=Gasenergie (kWh)
- V(B)=Gasvolumen im Betriebszustand
- Z=Zustandszahl
- H (O,N)=mittlerer Brennwert im Normalzustand (kWh/m3)
Die Berechnung der Zustandszahl erfahren Sie bei Interesse bei der Energieberatung oder der Verbrauchsberatung der SWF.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer, zur Zeit 16 %, wird in der jeweils geltenden Höhe gesondert berechnet.



G2PDF Gastarife_als_pdf.pdf