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Allgemeine Tarife für die Versorgung mit Erdgas (gültig ab 01.01.2005)


Kundeninformation zum neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

 

Das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Gas auch die Sicherheit eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs.

 

Die Stadtwerke geben bekannt, dass die Preise und Bedingungen für die Versorgung von Haushaltskunden mit Gas im Rahmen der Grundversorgung den Preisen und Bedingungen den Allgemeinen Tarifen für die Versorgung mit Gas entsprechen. Die Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) kommen weiterhin zur Anwendung.

 

Für Kunden der Grundversorgung ergeben sich dadurch keine Änderungen. Auch die Preise und Bedingungen der Allgemeinen Tarife für Gas, die künftig für die Grundversorgung gelten, bleiben unverändert.

 

Für die Belieferung im Rahmen der Ersatzversorgung nach § 38 EnWG gelten die Preise und Bedingungen der Allgemeinen Tarife für Gas sowie die AVBGasV.

 

Falls Sie fragen zum neuen Energiewirtschaftsgesetz oder zu Ihrer Energieversorgung haben, stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0 18 02 33 55 22 (6 ct/Anruf) gerne zur Verfügung.


 

Aufgrund der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21.6.1979 (BGBl. 1979 I, S. 676) stellen die Stadtwerke Fellbach Ihren Kunden Erdgas zu den obengenannten Bedingungen zur Verfügung.

 

  Vorteilsgrenzen
Jahresverbrauch
Meß- / Grundpreis
in EUR / Monat
Arbeitspreis
in ct / kWh
  von bis netto brutto netto brutto

Kleinbverbrauchstarif

K kWh
0
0
1.892
182
2,56 2,97 7,30 8,47

Grundpreistarif 1

 G 1  kWh
1.893
183
20.160
1.940
6,75 7,83 4,64 5,38

Grundpreistarif 2

G 2 kWh
20.161
1.941
180.000
17.319
15,34 17,79 4,13 4,79

Haushaltstarif

H für den zusätzl. Haushaltsverbrauch in Gebäuden mit Zentralheizung (bei getrennter Messung) 2,66 3,09 4,74 5,50

Großverbrauchstarif

G 3 Bei einem jährlichen Verbrauch von mehr als 180.000 kWh/Jahr 23,01 26,69 4,08 4,73
  Bei einem jährlichen Verbrauch von mehr als 400.000 kWh/Jahr erfolgt Festlegung im Einzelfall.  

Die Bruttopreise einschl. der Umsatzsteuer, derzeit 16%, sind gerundet.

 

Allgemeines

 

Es stehen folgende Tarife zur Wahl:

 

für alle Verwendungsbereiche

der Kleinverbrauchertarif K
und die Grundpreistarife G1 und G2

für den zusätzlichen Haushaltsverbrauch
in Gebäuden mit Gas-Zentralheizung
(bei getrennter Messung)

der Grundpreistarif H

bei einem jährlichen Verbrauch von mehr als 180.000 kWh

der Großverbrauchstarif G3

 

Der Gaspreis besteht beim Grundpreistarif aus dem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Leistung, des Zählers und dem Arbeitspreis für die gemessene Gasenergie (Kilowattstunde=kWh), beim Kleinverbrauchstarif K aus dem Meßpreis und dem Arbeitspreis.

 

Der Verbrauch jeder Kundenanlage wird gesondert abgerechnet. Es können also nicht mehrere Kundenanlagen zu einer Tarifeinheit zusammengefaßt werden.

 

Wird der Verbrauch in einer Kundenanlage über mehrere SWF-Gaszähler erfaßt, wird der Grund- bzw. Meßpreis für jeden Zähler erhoben.

 

Der Kunde ist verpflichtet, den SWF Erweiterungen und Änderungen seiner Anlage sowie die Verwendung zusätzlicher Verbrauchseinheiten mitzuteilen. Hierzu gehören auch Angaben über die Anschlußwerte der mit Erdgas betriebenen Verbrauchseinrichtungen.

 

Allgemeine Bestimmungen

 

Einzelheiten der Verbrauchsfestellung und der Rechnungserteilung sind in der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) und den Ergänzenden Bestimmungen der SWF hierzu geregelt.

 

Änderungen dieser Allgemeinene Tarife werden öffentnlich bekanntgegeben.

 

Ändern sich innerhalb eines Abrechnungszeitraums die Grund- und Arbeitspreise, so werden Grundpreis und Gasverbrauch zeitanteilig abgerechnet.

 

Entsprechendes gilt bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes.

 

In den Arbeitspreisen sind folgende Konzessionsabgaben nach § 2 der Verordnung über Konzessionsabgabe für Gas vom 9.1.1992 an die Stadt Fellbach enthalten:

 

a) bei Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser 0,62 ct/ kWh

b) bei sonstigen Tarifleistungen (z.B. Heizgas) 0,27 ct / kWh

 

Messung des Erdgases

 

Die gelieferte Erdgasmenge wird in Kubikmeter (m3) gemessen und in Kilowattstunden (kWh) ungerechnet und in Rechnung gestellt.

Für diese Rechnung gilt folgende Beziehung:

  • G= V(B) x Z x H (O,N)
  • G=Gasenergie (kWh)
  • V(B)=Gasvolumen im Betriebszustand
  • Z=Zustandszahl
  • H (O,N)=mittlerer Brennwert im Normalzustand (kWh/m3)

Die Berechnung der Zustandszahl erfahren Sie bei Interesse bei der Energieberatung oder der Verbrauchsberatung der SWF.

 

Mehrwertsteuer

 

Die Mehrwertsteuer, zur Zeit 16 %, wird in der jeweils geltenden Höhe gesondert berechnet.

 

unsere Netznutzungsentgelte im Gasbereich


G2PDF Gastarife_als_pdf.pdf



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